1.    Leitbild



Die Therapeutische Übergangseinrichtung des Guttempler-Sozialwerk Kiel e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung für suchterkrankte Menschen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Menschen mit einer Suchterkrankung zu helfen, wieder ein eigenständiges, zufriedenes und suchtmittelfreies Leben zu führen. Die Wahrung der Menschenrechte ist uns ein priorisiertes Anliegen.


Unser Ziel ist es, unsere KlientInnen in den sozialen, persönlichen und praktischen Lebensbereichen zu fördern. Sie sollen dazu befähigt werden, im sozialen und beruflichen Bereich wieder an der Gemeinschaft teilhaben zu können. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch über die Selbstheilungskräfte verfügt, die er zu seiner Gesundung benötigt. Wir orientieren uns in unserer Begleitung an den individuellen Bedürfnissen aller KlientInnen und helfen beim Auffinden der einzigartigen, besonderen Ressourcen.


Unsere KlientInnen sollen sich in unserer Einrichtung gut aufgehoben fühlen. Kontakte zu MitklientInnen können leicht geknüpft werden, da wir die Atmosphäre im Haus sehr familiär gestalten. Durch ein vertrauensvolles Klima in der kleinen Gruppe möchten wir das Eingehen von Freundschaften anregen und durch den Einbezug in die Gruppe Eigenverantwortung sowie Diskussionskultur und Zivilcourage fördern.


Den Charme unseres schönen alten Rotsteingebäudes, der die familiäre Ausrichtung unterstützt, möchten wir pflegen. Die positiven Auswirkungen der städtisch-zentralen und zugleich ruhigen Lage unseres Hauses möchten wir auch als therapeutischen Vorteil herausheben, ebenso die Möglichkeit des Rückzugs in die individuell gestalteten Räumlichkeiten.


Wir legen Wert darauf, dass unser Assistenzteam über viele Jahre in dieser Einrichtung zusammenarbeitet. Ein Team mit langjährigen Erfahrungen gibt eine Verlässlichkeit, von der unsere KlientInnen profitieren können.

Die Mitarbeitenden bringen ihre Anregungen zum Arbeitsablauf und zur Qualitätsverbesserung kontinuierlich mit ein. Sie tragen die Verantwortung für ihren Arbeitsbereich. Es herrscht eine Atmosphäre von Vertrauen und Offenheit.


Die kontinuierliche Verbesserung unserer inhaltlichen und räumlichen Angebote sehen wir als unsere Aufgabe. Durch eine interne Qualitätsprüfung wird diese Weiterentwickelung unterstützt.


1.1     Suchtverständnis

Wir verstehen Suchtmittelabhängigkeit als ein komplexes Geschehen im psychischen,

körperlichen und sozialen Bereich, das sich auf alle Belange der Lebensgestaltung auswirkt.

Suchtverhalten verstehen wir als Versuch, schwierige, belastende oder komplizierte

Lebenslagen zu bewältigen.

Kennzeichnend ist das zwanghafte Verlangen, sich eine bestimmte Substanz

zuzuführen bzw. ein bestimmtes Verhalten auszuführen. In der Regel ist dies

verbunden mit einer Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit.


Auch das soziale Umfeld wird oftmals in Mitleidenschaft gezogen. Partnerinnen

und Partner, Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, Arbeitskolleginnen

und Arbeitskollegen wollen helfen, sind häufig am Ende ihrer Kräfte und fühlen sich hilflos.

Bei Betroffenen selbst dreht sich im Denken und Handeln zunehmend alles

um das Suchtmittel oder das Suchtverhalten. Andere Lebensbereiche wie Familie,

Arbeit und Freizeit verlieren an Bedeutung und werden vernachlässigt.

Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch entwicklungsfähig ist und sich positiv verändern möchte.

Unser ganzheitlicher Betrachtungsansatz (Bio- Psycho- Soziales Modell) nimmt den Menschen in seiner Umwelt wahr und ermöglicht auf diese Weise eine gleichzeitig subjekt- wie auch gemeinwesensorientierte Sichtweise. Es handelt sich also um eine Betrachtung von den auftretenden Problemen des Einzelnen, welche aber mit gesellschaftlich verursachten Problemen wie ethischen und sozialpolitischen Aspekten wie Stigmatisierung, Ausgrenzung, Faktoren wie der Wohnraumsituation oder der Stellung des Gesundheitssystems zusammenhängen. (Vgl. Clausen; Eichenbrenner 2010, S. 10f.)


Im Gegensatz zu der im Gesundheitssystem vorherrschenden Defizitorientierung (International Classification of Diseases), also der Ausrichtung an der Erkrankung und deren Symptomen sowie der damit verbundenen Einschränkungen, steht das ressourcenorientierte Handeln nach dem ICF (International Classification of Functioning). Fähigkeiten werden erkannt, aufgezeigt und aktiviert. Abwehrstrategien der Psyche können als bisherige Stabilisatoren erkannt und gewürdigt werden. Sie helfen, die Situationen sichtbar zu machen, in denen Unterstützung notwendig ist. Die Resillienz, also die vorhandene psychische Widerstandskraft, wird gefördert.

Zudem stehen Aktivitäten, Körperfunktionen und Teilhabebereiche im Fokus, die realisierbar sind.

 

Die Sozialtherapeutische Übergangseinrichtung wird von dem Guttempler- Sozialwerk e.V. getragen, welcher aus ehrenamtlichen Mitgliedern der Guttempler (IOGT) besteht und somit von ExpertInnen, welche selbst von einer Suchterkrankung betroffenen sind oder waren. Hier besteht eine enge und gute Zusammenarbeit, da sich die Beratungsstelle, das Büro des Landesdistriktes und der Saal für die Treffen der Selbsthilfegruppen im Erdgeschoss des Hauses befinden.

 

1.2     Methoden

Die Grundlage der Arbeit mit unseren KlientInnen ist die Klientenzentrierte Gesprächsführung nach Carl Rogers, bei der aufgrund der kongruenten, authentischen Haltung des Beratenden mit Akzeptanz und unbedingter Wertschätzung dem als ganzheitliche Person betrachteten Gegenüber ermöglicht wird, über ihr/sein Erleben sprechen können, sich so besser verstehen lernen und ggf. zu Verhaltens- und Einstellungsänderungen zu gelangen. (Vgl. Weinberger 2013, S. 20)

Zudem hat sich die systemische (Familien-) Therapie bzw. Beratung etabliert. Hierin haben Mitarbeitende der Einrichtung entsprechende Qualifikationen. Unser Ansatz ist ganzheitlich und an das Individuum ausgerichtet. Wir arbeiten erfahrungs- und handlungsorientiert.

Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing) nach Miller und Rollnick führt zu einem besseren Verständnis der Veränderungsmotivation der Klienten und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich Veränderung fördern lässt, wenn Betroffene eine – im Suchtbereich häufig anzutreffende- ambivalente Einstellung gegenüber Veränderung zeigen.

CRA (Community Reinforcement Approach) ist ein verhaltenstherapeutisches Konzept für die Suchtbehandlung. Es entstand in den 1970er Jahren in den USA - basierend auf der Arbeit von Nathan Azrin und George Hunt, später führend umgesetzt durch Robert J. Meyers und Jane Ellen Smith. Grundlage der Therapie ist die Verhaltensanalyse von Konsum- und Abstinenzprozessen der Person mit ihren kurz- und langfristigen Folgen. Neben der individuellen Analyse von Ressourcen wird eine konkrete und für beide Seiten verbindliche Zielplanung erarbeitet. CRA wird innerhalb der Bezugsassistenz angeboten.


Aktivitätsfördernde Angebote sollen durch den produktiven Gebrauch der eigenen Kräfte die Selbstwirksamkeit verbessern und so auf ein gesundes Selbstwertgefühl hinwirken. Hier wird ohne Leistungsdruck eine an den persönlichen Interessen orientierte Wahl an Aktivitäten getroffen. Die Gruppenstruktur wird durch die eigenverantwortliche Absprache zur Durchführung der Dienste und die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Freizeitaktivitäten gestärkt. Weitere Methoden sind:


a)   Empowerment: Empowerment bezieht sich auf den Prozess, bei dem Menschen gestärkt werden, um ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Potenziale zu erkennen und zu nutzen. Dies geschieht oft durch die Entwicklung von Selbstvertrauen und die Vermittlung von Fähigkeiten, die zur Selbstbestimmung benötigt werden.

b)   Partizipation und Mitbestimmung: Menschen sollten aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, die sie betreffen. Dies kann in verschiedenen Kontexten erfolgen, sei es in der Schule, in der Familie oder in sozialen Gemeinschaften.

c)   Stärkung von Kommunikationsfähigkeiten: Klare und effektive Kommunikation ist entscheidend, um Bedürfnisse, Wünsche und Entscheidungen zu artikulieren. Sozialpädagogen können unterstützen, indem sie Kommunikationstechniken lehren und Übungen durchführen, um diese zu verbessern.

d)   Reflexion und Selbstbewusstsein: Die Fähigkeit, die eigenen Werte, Ziele, Stärken und Schwächen zu erkennen, ist entscheidend für die Selbstbestimmung. Sozialpädagogen können dabei helfen, Reflexionsprozesse zu fördern, um ein tieferes Verständnis der eigenen Person zu entwickeln.

e)   Fähigkeitenentwicklung: Das Erlernen praktischer Fähigkeiten, wie beispielsweise Zeitmanagement, Problemlösungsfähigkeiten, emotionale Intelligenz und finanzielle Kompetenzen, kann Menschen helfen, ihre Selbstbestimmung zu stärken.

f)    Ressourcenvermittlung: Qualifizierte Assistenzkräfte befähigen Menschen, Zugang zu relevanten Ressourcen und Unterstützungsdiensten zu erhalten, die ihnen helfen, ihre Ziele zu erreichen.

g)   Biografiearbeit: Durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte können Menschen ein tieferes Verständnis ihrer Identität und ihrer individuellen Entwicklung erlangen. Dies kann dazu beitragen, Entscheidungsprozesse zu informieren und die Selbstbestimmung zu stärken.

h)   Soziale Netzwerke und Gemeinschaftsbildung: Die Förderung von sozialen Beziehungen und die Teilnahme an sozialen Gemeinschaften kann dazu beitragen, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, das die Selbstbestimmung fördert.

i)     Lösungsorientiertes Arbeiten: Der Fokus liegt hierbei auf der Suche nach Lösungen für Probleme und Herausforderungen, anstatt sich auf die Probleme selbst zu konzentrieren. Dies kann die Handlungsfähigkeit und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten stärken.

j)     Selbstbestimmungs- und Entscheidungsfreiheit: Innerhalb der Assistenz ewerden Menschen ermutigt, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, selbst wenn es sich um kleinere Alltagsentscheidungen handelt. Dies ermöglicht die Entwicklung von Autonomie und Selbstvertrauen.

Formularende


1.3     Rückfallmanagement

Ein Rückfall ist Teil der Suchterkrankung und führt nicht zwangsläufig zu einer vorzeitigen Entlassung. Zunächst einmal bedeutet ein Rückfall eine Unterbrechung des Aufenthaltes. Nach vollzogener körperlicher Entgiftung wird zunächst im Team geprüft, ob die Einrichtung für eine weitere Hilfe geeignet ist und ob die Bereitschaft zur Mitwirkung noch gegeben ist. Wenn dies der Fall ist, gibt es ein gemeinsames Wiederaufnahmegespräch mit den MitbewohnerInnen der Einrichtung.

Jeder Rückfall besteht aus einem komplexen System und hat eine ganz individuelle Vorgeschichte, die wir dann bei uns aufarbeiten, um aus den Fehlern, die zu diesem Rückfall geführt haben, zu lernen. Dazu gehören auch die Erstellung eines ausführlichen Rückfallberichtes, einer Ausgangsbeschränkung, sowie weiterer individueller Konsequenzen.

Auch kann ein sozialer Rückfall, wie das Nichteinhalten von Vereinbarungen, Diebstahl oder extremer Rückzug aus der Gruppe zum Beenden des Wohn- und Betreuungsvertrages oder entsprechenden Auflagen führen.

Es werden regelmäßige Drogenscreenings und Atemalkoholkontrollen durchgeführt.


1.4     Krisen

Akute Krisen gehen oft mit einer erhöhten Rückfallgefahr einher. Für die KlientInnen ist es zunächst wichtig, diese Gefahr wahrzunehmen. Es ist das Ziel, eine ausreichende Selbstverantwortung zu entwickeln, um sich entsprechende Hilfe holen zu können. Unsere Mitarbeitenden machen unsere KlientInnen ggf. auf eine Krise aufmerksam und es kommt zu einem gemeinsamen Klärungsgespräch. Neben dem Erkennen des Auslösers kann es auch zu entsprechenden Verhaltens- und Ausgangsregelungen kommen.

1.5     Belastungserprobungen

Nach 5 Wochen (dies kann individuell abweichen) ist es möglich, einen Aufenthalt außerhalb der besonderen Wohnform anzutreten. Dies stellt eine Belastungserprobung dar und sollte nur bei ausreichender innerer Stabilität durchgeführt werden. Sie werden in den Gruppen bzw. Einzelgesprächen vor- und nachbereitet.

Die Aufenthalte außerhalb der Einrichtung findet in der Regel am Wochenende statt.

2      Zielgruppe und Indikation


Das Angebot richtet sich an Leistungsberechtigte, die:

·     volljährig sind

·     bei denen eine Abhängigkeit von legalen Suchtmitteln (vorrangig Alkohol, auch Glücksspiel und Medien) vorliegt

·     bei denen zusätzlich eine Abhängigkeit von illegalen Suchtmitteln vorliegt

·     die in der Lage sind, mit im Rahmen der Rufbereitschaft geleistete Assistenz an den Wochenenden und Abenden/Nächten auszukommen

·     bei denen eine komorbide Problematik vorrangig im Bereich Depression oder Angststörung bzw. Persönlichkeitsstörung vorliegt

·     in der Lage sind, mithilfe der Angebote der Einrichtung Motivation hinsichtlich einer weitergehenden Verselbstständigung aufzubauen bzw. zu festigen

 

 

 

 

Das Leistungsangebot richtet sich nicht an Menschen, die:

·        im Bereich einer psychotischen Problematik eine nicht ausreichende und zuverlässige medikamentöse Versorgung vorliegen haben

·        aufgrund einer Körperbehinderung nicht in der Lage sind, mit den baulichen Gegebenheiten auszukommen

·        krankheitsbedingt nicht an der Zielerreichung des Gesamtplanverfahrens der EGH mitwirken können

·        deren Verhalten die Mitbewohnenden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit einschränkt

·        eine pflegerische Versorgung dauerhaft im Vordergrund stehen haben

·        in einem Suchtmittel- Substitutionsprogramm sind

·        eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorweisen


3      Maßnahmenangebote

Es werden in unserer Einrichtung unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen, therapeutischen Angeboten und Kostenträgern angeboten.


3.1     Vorhalteleistungen

Diese Vorhalteleistungen sollen sicherstellen, dass die Ansprechperson effektiv und bedarfsgerecht erreichbar ist und die individuellen Anliegen der Nutzer bestmöglich unterstützt werden:


4.1.1 Gewährleistung einer kontinuierlichen Erreichbarkeit während der festgelegten Bürokernzeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 -15.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 13.00, an Feiertagen nach Absprache, Rufbereitschaft in den übrigen Zeiten von 15.00 bis 08.00 Uhr. Im Ausnahmefall flexible Vereinbarung von Gesprächen außerhalb der Kernzeiten.

4.1.2 Bereitstellung von Informationsmaterialien über die angebotenen Teilhabeleistungen, Leistungsvoraussetzungen und mögliche Antragsverfahren.

Dokumentation von Gesprächen und getroffenen Vereinbarungen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Bei Bedarf und nach Möglichkeit Anpassung von Räumlichkeiten und Ausstattung, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

4.1.3 Koordination mit anderen Leistungsträgern:

Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen relevanten Stellen und Leistungsträgern, um eine umfassende Unterstützung sicherzustellen.

4.1.4 Fortlaufende Schulung und Qualifikation:

Regelmäßige Weiterbildung der Ansprechperson, um sicherzustellen, dass sie mit aktuellen Entwicklungen und Best Practices im Bereich der Teilhabeleistungen vertraut ist.

4.1.5 Feedback und Evaluation:

Einrichtung eines Feedback-Mechanismus, um Rückmeldungen von Nutzern entgegenzunehmen und die Qualität der angebotenen Vorhalteleistungen kontinuierlich zu verbessern (Jährliche anonymisierte Befragung, „Kummerkasten“)

4.1.6 Datenschutz und Vertraulichkeit:

Sicherstellung, dass sämtliche Informationen vertraulich behandelt werden und den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen.

 

4       Struktur- und Prozessqualität

Die Wiedereingliederung wird in unserer Einrichtung bereits seit 1975 angeboten und ist eine Leistungserbringung der Eingliederungshilfe gem. §78 SGB lX. Sie dient unter anderem der weiteren Stabilisierung der Abstinenz.


Die sächlichen, personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen führen zur qualitätsvollen Umsetzung der zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und Leistungserbringern vereinbarten und in den Teilhabe-/ Gesamtplänen der Leistungsberechtigten beschriebenen Leistungen.

Die Planung, Strukturierung und der Ablauf der zielorientierten Leistungserbringung über den gesamten Verlauf der Assistenzleistung erfolgt möglichst personenzentriert, effektiv und effizient.


 Leistungen werden entsprechend der fachlichen Standards erbracht, um die vereinbarten (Teilhabe-)Ziele (§§ 1, 4, 90 SGB IX) zu erreichen.

Es findet eine Personalplanung mit qualifiziertem Bezugsassistenzssystem statt.

Das reale Geschehen der Leistungserbringung wird regelmäßig zielorientiert (GP) dokumentiert, Wirkannahmen der Leistungen werden formuliert und Schlüsselprozesse wie standardisierte Aufnahmeprozesse, der Umgang mit personenbezogenen Daten/Eigengeldern sind definiert.


4.1     Sozialraumorientierung

Die Sozialraumorientierung findet in der zentralen Innenstadtlage auch durch die Beratungsstelle der Guttempler im Hause statt. Zudem wird der anliegende Park für Außenaktivitäten genutzt, InhaberInnen des „Kiel- Pass“ nutzen die öffentlichen Freizeiteinrichtungen mit einem verminderten Eintritt.

Nicht- professionelle Hilfen, Hilfen und Unterstützung aus dem Sozialraum, Begegnung mit nicht behinderten Menschen werden gefördert, Kontakte der Leistungsberechtigten im Sozialraum (Angehörige, Nachbarn, Peers, Vereine, Kirche usw.) werden ermöglicht.


4.2     Kooperation:

Es besteht zudem eine Vernetzung und Kooperation mit anderen Leistungserbringenden/Institutionen im Sozialraum wie dem Guddy- Treff, der Volkshochschule, dem Kaiser Willhelm Stift, Psychiatrischen Institutsambulanzen usw..



4.3     Partizipation

Die Partizipation der Leistungsberechtigten ist durch das Hausparlament, die individuelle Beteiligung am Gesamtplanverfahren, freie Wahl der Arbeitsgemeinschaften (Kreativ- Handwerks-, Sport-, Garten- und Bewegungs-/Spiele sowie PC AG) sowie der Hausdienste gewährleistet. Die Wahl der Leistungsberechtigtenvertretung findet alle zwei Jahre statt. Die Zimmer sind zwar möbliert, sollen aber gerne von den Bewohnenden zusätzlich individuell gestaltet werden.


4.4     Gewaltschutz

Die in der Einrichtung lebenden Menschen werden in ihrem Recht auf selbstbestimmtes Leben geachtet und unterstützt. Die besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung der Mitarbeitenden geht mit einer hohen Verantwortung hinsichtlich der Wahrung individueller Grenzen einher. Es wird achtsam, nachvollziehbar und ehrlich gegen diskriminierendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten Stellung bezogen und gegen jede Form persönlicher Grenzverletzung werden notwendige und angemessene Maßnahmen eingeleitet. (Vgl. Beck et.al.2013). Als Orientierung dient die Handlungsempfehlung und Muster- Dienstvereinbarung der FH FFM von 2013 sowie die darin enthaltene Selbstverpflichtungserklärung.

 

4.5     Eignung der Maßnahme

 

Die Eignung der Maßnahme, um das von den Leistungsberechtigten beschriebene individuelle Ziel zu erreichen, wird systematisch und wiederholt über den Verlauf innerhalb der Assistenzleistung vereinbarten Maßnahmen hinweg und in gemeinsamer Bewertung mit dem Leistungsberechtigten evaluiert.

 

4.6     Wirksamkeit

Hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahme werden innerhalb der Qualitätsprüfung die erreichten Teilhabeziele, die Quote empfohlener und genutzter Teilhabemöglichkeiten im Sozialraum, Verselbständigungserfolge wie Wechsel von Wohnsettings, Erfolgreiches Entlassmanagement, Reduzierung des Assistenzumfangs oder die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt ausgewertet. Zudem wird jährlich eine anonymisierte Zufriedenheitserhebung (Fragebogen) durchgeführt.

 

Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, die leistungsberechtigten Personen durch qualifizierte Assistenz in Hinblick auf die individuellen Teilhabeziele zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.

Wird innerhalb der Bewilligungszeiträume festgestellt, dass individuelle Ziele perspektivisch nicht realisiert werden können, ist Kontakt mit dem Leistungsträger aufzunehmen, der mit Beteiligung der oder des Leistungsberechtigten ggf. notwendige Anpassungen vornimmt.

4.7     Ziel der Leistungen

Ziel der vereinbarten Leistung ist es, den Menschen mit einer Suchterkrankung im Rahmen der besonderen Wohnform zu befähigen, am Leben in der Gemeinschaft selbstverantwortlich und eigenständig teilzunehmen. Die Lebensgestaltung orientiert sich dabei an der aktuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen des leistungsberechtigten. Vorhandene Ressourcen sollen erhalten und weiterentwickelt werden.

Die Leistungsberechtigten erhalten die notwendigen Hinführungen bezüglich der bestmöglichen körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit.

Es ist unser Ziel Menschen mit einer Suchterkrankung zu befähigen, wieder ein eigenständiges, zufriedenes und suchtmittelfreies Leben zu führen.

Ein weiteres Ziel ist es, über die Befähigung zur Gestaltung der Tages- und Wochenstruktur eine Stabilisierung im täglichen Leben zu erreichen.

Unser Ziel ist es, den Leistungsberechtigten durch qualifizierte Assistenz in den sozialen, persönlichen und praktischen Lebensbereichen zu fördern. Sie sollen dazu befähigt werden, im sozialen und beruflichen Bereich wieder an der Gemeinschaft teilhaben zu können.

Ferner ist es unser Ziel, den Menschen an eine sinnvolle und ausfüllende Freizeitgestaltung heranzuführen.


5       Inhalt und Art der Leistungen

Durch den Leistungserbringer werden Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 des LRV SH SGB IX in der nachfolgenden Ausgestaltung erbracht:

 

Mögliche Leistungen im Bereich Lernen und Wissensanwendung

§ Unterstützung, die sich auf Lernen, Anwendung des Erlernten, Denken, Probleme lösen und Entscheidungen treffen, bezieht

§ Unterstützung und Befähigung zur eigenständigen Wahrnehmung und Bewertung des Denkens und Handeln im Kontext der Erkrankung/Behinderung; Befähigung zur Überprüfung eigener Denkschemata

§ Sicherstellung der Adhärenz bzgl. ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

§ Befähigung zur Reflektion des eigenen Problemlösungsverhalten einschließlich des Aufbaues und Stärkung von Bewältigungs- und Krisenbewältigungsstrategien

§ Unterstützung beim Lernen von Lesen, Schreiben und Rechnen (z. B. Hinführung zu entsprechenden Organisationen)

§ Unterstützung bei der Anwendung von Regeln und Handlungen zur Verbesserung der Alltagsfähigkeit

§ Unterstützung beim Einüben von Fertigkeiten wie Pünktlichkeit, Ausdauer u.a.

§ Unterstützung bei der Anwendung von eigenen Fähigkeiten und Fertigkeit d.h. z.B. Aktivitäten erarbeiten für den eigenen Tagesablauf.

 

2. Mögliche Leistungen im Bereich allgemeine Aufgaben und Anforderungen

§ Unterstützung und Befähigung zur eigenständigen Wahrnehmung von Einzelaufgaben und Mehrfachaufgaben

§ Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher Ziele und ihrer Umsetzung (im Rahmen der persönlichen Lebensplanung)

§ Unterstützung und Befähigung tägliche eigene Routinen durchzuführen – zu planen, zu handhaben und zu bewältigen (z.B. Tagesablauf, Tagesstrukturierung)

§ Unterstützung und Befähigung Handlungen durchzuführen, die besonderen Verantwortungen beinhalten sowie mit Stress, Störungen und Krisensituationen umzugehen.

 

3. Mögliche Leistungen im Bereich Kommunikation

§ Unterstützung und Befähigung zur Kommunikation mit anderen einschließlich der Klärung von Konflikten mit anderen (u.a. zur Gestaltung sozialer Beziehungen)

§ Unterstützung beim Verstehen von Kommunikationsvorgängen

§ Unterstützung und Befähigung bei der Konversation und beim Gebrauch von Kommunikationsgeräten und –techniken.

 

4. Mögliche Leistungen im Bereich Mobilität

§ Unterstützung und Befähigung den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen oder andere Fahrzeuge (Fahrrad,...) zu benutzen

§ Unterstützung koordinierte Handlungen mit dem Ziel durchzuführen, Gegenstände mit der Hand aufzunehmen und zu handhaben (feinmotorischer Handgebrauch).

 

Einfache Assistenz:

Begleitung bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs

 

 

 

 

 

5. Mögliche Leistungen im Bereich Selbstversorgung

§ Unterstützung und Befähigung zur Versorgung, dem Waschen, Abtrocknen und der Pflege des eigenen Körpers

§ Unterstützung und Befähigung bei der Sorge um die eigene Gesundheit.

§ Unterstützung und Befähigung bei der Zubereitung von Mahlzeiten.

 

 

Einfache Assistenz:

·        Teilweise Übernahme beim Zubereiten der Mahlzeiten

 

 

 

 

6. Mögliche Leistungen im Bereich Häusliches Leben

§ Unterstützung und Befähigung zur Ausführung von häuslichen und alltäglichen Handlungen und Aufgaben (im Rahmen der allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung)

§ Unterstützung und Befähigung zur Beschaffung von Wohnraum

§ Unterstützung bei der Aufrechterhaltung, Gestaltung und Beschaffung der Ausstattung des individuellen Wohnraums

§ Unterstützung und Befähigung beim Einkaufen des alltäglichen Bedarfs

§ Unterstützung und Befähigung beim Zubereiten von Mahlzeiten

§ Unterstützung und Befähigung bei Erledigungen von Hausarbeiten und Haushaltsgegenstände pflegen

§ Teilweise Übernahme bei der Gestaltung und Ausstattung des individuellen Wohnraums

§ Teilweise Übernahme im Bereich des Einkaufens

§ Teilweise Übernahme bei der Erledigung von Hausarbeiten, z.B. Wäschepflege

 

Einfache Assistenz:

·        Teilweise Übernahme bei der Gestaltung des individuellen Wohnraums

·        Teilweise Übernahme im Bereich des Einkaufens

·        Teilweise Übernahme bei der Erledigung von Hausarbeiten, z.B. Wäschepflege

 

7. Mögliche Leistungen im Bereich interpersonelle Interaktionen und Beziehungen

§ Unterstützung und Befähigung zur Ausführung von Handlungen und Aufgaben, die für die elementaren und komplexen Interaktionen mit Menschen in einer kontextuellen und sozial angemessenen Weise erforderlich sind wie u.a. Anregung und Förderung von Kontakten und Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Netzes

§ Unterstützung bestehende Strukturen im Sozialraum mit und für die Menschen zugänglich machen

§ Unterstützung bei der Stärkung und Schulung emotionaler und sozialer Kompetenzen insbesondere u.a. Respekt, Wärme und Wertschätzung in Beziehung zeigen, angemessene Verhaltensweisen zeigen, soziale Regeln einhalten, informelle und formelle Beziehungen eingehen können z.B. zu Angehörigen und entsprechend sozial angemessen zu gestalten.

§ Unterstützung und Befähigung mit anderen im Haushalt lebenden Mitgliedern zu kommunizieren, sich gegenseitig zu unterstützen, etc.

 

 

     8. Mögliche Leistungen im Bereich Bedeutende Lebensbereiche

§ Unterstützung, Befähigung und Begleitung bei der Entwicklung von Perspektiven und ihrer Ausübung im Bereich Ausbildung, Beschäftigung und Arbeit inkl. Praktika

§ Unterstützung, Befähigung bei der Hinführung zu Institutionen für die Arbeitsplatzsuche (Kontaktvermittlung zu entsprechenden Leistungsträger und -erbringer)

§ Unterstützung bei der Durchführung wirtschaftlicher Transaktionen wie z.B. pädagogische Beratung in finanziellen Fragen, Handhabung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel

§ Unterstützung im Umgang mit Institutionen und Behörden ggfls. unter Hinzuziehung von Fachdiensten.

Einfache Assistenz:

·        Teilweise Übernahme bei der Hinführung zu Institutionen für die Arbeitsplatzsuche

 

9. Mögliche Leistungen gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

§ Unterstützung und Befähigung zur Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (Gemeinschaftsleben)

§ Unterstützung und Befähigung zur Teilnahme an Erholung und Freizeit (Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten)

§ Unterstützung und Befähigung zur Teilnahme an Religion und Spiritualität

§ Unterstützung bei der Wahrnehmung der Menschenrechte

§ Unterstützung bei der Teilnahme am politischen Leben

§ Unterstützung bei der Wahrnehmung der Rechte als Staatsbürger.

 

Einfache Assistenz:

Begleitung zur Ausübung des gemeinschafts- und staatsbürgerlichen Lebens

 

 

In dem Teilhabegespräch gemeinsam mit Leistungsberechtigtem, Leistungserbringer und Leistungsträger werden die individuellen Ziele festgelegt.

5.1     Programmangebot

5.1.1    Gruppen- und Einzelgespräche

In der wochentags täglichen Morgenrunde kommen alle Gruppenmitglieder und mindestens ein Mitarbeitender zusammen. Es geht hier um einen ersten gemeinsamen Austausch, bei dem u.a. Pünktlichkeit und Tagesstrukturierung eine wichtige Rolle spielen.


Jede Woche findet eine Klein- und eine Großgruppe statt. Ergänzend werden je nach Bedarf Einzelgespräche vereinbart.


Arbeit und Beschäftigung

·        Hausdienste

Das Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten ist ein weiterer wichtiger Baustein in der sozialtherapeutischen Arbeit. Zusammenarbeit in der Gruppe, Tagesstrukturierung und das Einhalten von Ordnung fließen dabei in die Arbeit mit ein. Jeder sollte einen Dienst übernehmen, der im Hausparlament für 14 Tage festgelegt wird.

Dazu gehört auch der Küchen- und Einkaufsdienst. Der Speiseplan wird von der Gruppe selber festgelegt. Einkauf und Küche müssen dabei im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gut kooperieren. Unsere Mitarbeiterin der Hauswirtschaft steht mit Ihrer Erfahrung zur Seite.





  • Arbeitsgemeinschaften

 

An drei Nachmittagen wöchentlich werden unterschiedliche AGs angeboten, aus denen mindestens zwei gewählt werden können. Zur Durchführung steht ein in der Nähe befindlicher Schrebergarten zur Verfügung, außerdem ein Kreativ- und ein Fitnessraum. Außerdem werden Möglichkeiten wie der anliegende Park oder das Hallenbad genutzt. Fahrräder stehen ebenfalls zur Renovierung oder Nutzung bereit.

In unserem Werkraum können diverse handwerkliche Arbeiten erstellt werden.

Durch den Umgang mit verschiedenen Techniken und Werkstoffen, wie z.B. Töpfern, Malen oder den Holzarbeiten lassen sich so neue Kompetenzen erkennen und lernen, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, Spannungen und Ängste abzubauen und Mut zu fassen, um neue Dinge auszuprobieren. Die Arbeitsgemeinschaften findet daher zumeist im Gruppenrahmen statt.

Gleichzeitig wird die Belastungsfähigkeit für die zukünftige berufliche Situation erprobt.


Aufnahmevoraussetzung

Aufnahmevoraussetzung ist eine abgeschlossene Entgiftungsbehandlung und selbstverständlich die vorherige Kostenklärung bei dem örtlichen Sozialhilfeträger, verbunden mit einem Bedarfserfassungs- oder/und Hilfeplangespräches. Zuvor ist ein Kennenlerngespräch mit der Vorabprüfung auf Eignung für unsere Einrichtung notwendig. Krankheitseinsicht und Veränderungsmotivation sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung sind dabei unabdingbare Aufnahmevoraussetzung.


Eine Aufnahme kann nur zu entsprechenden Dienstzeiten in der Woche erfolgen. Am Wochenende ist dies nicht möglich.


 

 

Der zeitliche Rahmen umfasst drei Phasen

 

Integrationsphase

·     Organisatorische Orientierung vor Ort im Haus

·     Kennenlernen in der Gruppe

·     Klärung der sozialen Situation

·     Klärung der finanziellen Situation


Kernphase

·        Einzel- und Gruppengespräche

·        Teilnahme an den Freizeitgruppen

·        Hausdienste

·        Freizeitprogramm

 

Ablösephase

·        Reflexion der erreichten Therapieziele

·        Finden einer geeigneten Selbsthilfegruppe

·        Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten und Behördengängen

·        Wohnungssuche

·        ambulanten Nachsorgeplan erstellen

 

6      Module/Zeitkorridorleistungen und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit

6.1     Zeitkorridor 1

Der Zeitkorridor 1 mit 11 Plätzen umfasst das in 6.1 beschriebene Programmangebot und wird im Altbau und im Anbau des Hauses erbracht. Hier ist eine Selbstversorgung in einer der WGs im Altbau möglich.


6.2     Zeitkorridor 2

Die Leistungen des Zeitkorridor 2 mit 5 Plätzen ergeben sich aus den Angeboten aus 6. und werden in Einzelkontakten in den im Altbau befindlichen Wohnungen (Einzelwohnung bzw. 2-er WGs) innerhalb der Selbstversorgung erbracht. Voraussetzung hierfür ist eine lediglich leichte Beeinträchtigung in den ICF- Bereichen

D2 (Allgemeine Aufgaben und Anforderungen)
D4 (Mobilität)
D5 (Selbstversorgung)
D8 (Bedeutende Lebensbereiche)

In den weiteren Bereichen ist eine leichte bis mäßige Beeinträchtigung möglich.

Ziel des Zeitkorridor 2 ist es, die Aufnahme einer externen Beschäftigung ohne Anwesenheitspflicht bei den Gruppen zu ermöglichen.


6.3     Assistenz in der eigenen Häuslichkeit

Im Anschluss oder alternativ an die stationäre Maßnahme gibt es die Möglichkeit, Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum mit 10 Plätzen in Anspruch zu nehmen.

Die Maßnahme wird getragen über die Eingliederungshilfe gem. §53/54 SGB XII.

Dabei geht es um die Assistenz in der von den KlientInnen angemieteten privaten Wohnung in Kiel oder der nahen Umgebung.

Das Angebot umfasst Befähigung in Verwaltungsangelegenheiten, bei Bewerbungen, der finanziellen Klärung, laufenden Gerichtsverfahren, bei der Bewältigung von Krisen.

Näheres ist aus der gesonderten Konzeption zu entnehmen.


7      Räumlichkeit

7.1     Lage der Einrichtung

Die Einrichtung befindet sich in ruhiger zentraler Lage in der Nähe des Schrevenparks.

Es sind fußläufig etwa 10 Minuten zum Zentrum von Kiel und 20 Minuten bis zum Bahnhof.


7.2     Raumangebot

Die Räumlichkeiten befinden sich im Guttemplerhaus in dem sich auch das Zentrum der Guttemplerarbeit befindet. Es besteht ein direkter Zugang zu einigen Selbsthilfegruppen und Aktivitäten der Guttempler im Haus. Selbstverständlich ist auch der Kontakt zu anderen Selbsthilfegruppen (AA, Blaukreuz, Freundeskreis, NA ,usw.) möglich.

Dies bleibt der freien Entscheidung jedes einzelnen überlassen.

Die Einrichtung bietet 16 Plätze mit Waschgelegenheit. Die Zimmer sind möbliert.

Dazu kommen: 3 Aufenthaltsräume, eine Teeküche (Frühstück, Abendbrot),

Großküche und Speisesaal, Räumlichkeiten im Sanitärbereich, Waschraum, Werkraum, Kreativraum, Fitnessraum, Therapie- und Büroräume.

8      Zusammenarbeit

8.1     Institutionen

Eine gute Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten, Beratungsstellen, Justiz, Ämtern, Leistungsträgern und Verbänden stellen für uns eine unabdingbare Voraussetzung für eine qualifizierte Arbeit dar.

Insbesondere durch die gute Zusammenarbeit mit vielen Kliniken im nahe gelegenen Umkreis ist eine Einweisung in eine Klinik bei Rückfall oder anderen psychiatrischen Krisen möglich.

8.2     Selbsthilfegruppen

Aus Erfahrung wissen wir, dass eine Selbsthilfegruppe in der Regel zu einer deutlichen Stärkung der weiteren Abstinenz führt. Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen immer wieder auf die Wichtigkeit dieser Gruppen hinzuweisen und zum regelmäßigen Aufsuchen einer Abstinenzgruppe zu motivieren. Guttemplergruppen treffen sich regelmäßig im Haus und ein Kontakt zu diesen ist leicht herzustellen. Selbstverständlich ist auch der Besuch anderer Selbsthilfegruppen wie AA, Blaukreuz, usw. möglich.


8.3     Angehörigenarbeit

Die Einbeziehung von Angehörigen oder andere wichtigen Personen aus dem sozialen Umfeld unserer KlientInnen ist aus systemischer Sicht für den Gesamtgenesungsprozess von großer Bedeutung. Nach Bedarf und individueller Absprache bieten wir deshalb auch Paar- und Familiengespräche an.


9      Mitarbeitende

·        Einrichtungsleitung Sozialpädagogin (BA), Suchttherapeutin (QA)

·        1 Sozialpädagoge/Diplompädagoge mit Zusatzausbildung (QA)

·        1 Diplompädagogin mit Zusatzausbildung (QA)

·        1 Hauswirtschaftskraft

·        1 Arbeitsanleiter in der Beschäftigung

·        1 Diplompädagogin in der Assistenz in der eigenen Häuslichkeit


10    Anhang



10.1   Literatur

Clausen, Jens; Eichenbrenner, Ilse 2010: Soziale Psychiatrie. Grundlagen, Zielgruppen, Hilfeformen. Kohlhammer GmbH Stuttgart


Beck et.al.2013: Handlungsempfehlung und Muster- Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, Fachhochschule Frankfurt am Main. Download am 11.04.2022


Weinberger, S. 2013: Klientenzentrierte Gesprächsführung. Lern- und Praxisanleitung für psychosoziale Berufe, 14. Überarbeitete Auflage. Weinheim und Basel: Belz Verlag